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Zwangsheirat & Zwangsehe

Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft  bezeichnet die Verheiratung oder das Eintragen einer Partnerschaft von zwei erwachsenen oder minderjährigen  Personen, gegen den Willen, von mindestens einer der beiden. Zwangsehe bezeichnet das erzwungene Verbleiben in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft, gegen den Willen  von mindestens einer der beiden.


Die betroffene Person wird von ihrem sozialen oder familiären Umfeld mit Drohungen, emotionaler Erpressung, Kontrolle, Einschränkung der Bewegungsfreiheit, wirtschaftliche Abhängigkeiten, körperliche oder sexuelle Gewalt unter Druck gesetzt. In einer Zwangsehe wird die betroffene Person mit den gleichen  Druckmitteln, wie bei der Zwangsheirat beschrieben,  gezwungen, die Ehe  oder eingetragene Partnerschaft,  aufrecht zu erhalten.


Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft und Zwangsehe verstossen gegen internationales und schweizerisches Recht. Gemäss Art.181a StGB gilt Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft  als eigener Straftatbestand.


Meistens sind betroffene Personen von  Zwangsheirat, erzwungener eingetragener Partnerschaft und Zwangsehe verschiedenen  anderen Straftatbeständen, wie Drohungen, Nötigung, körperlicher und sexueller Gewalt ausgesetzt.


Wenn Sie sich bedroht fühlen oder sich in einer akuten Gefährdungssituation befinden, melden Sie sich bei der Polizei unter der Notrufnummer 117.


Sprechen Sie mit einer Ihnen nahestehenden Person, der Sie vertrauen können. Diese kann Sie unterstützen und im Notfall Hilfe organisieren.


Sind Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer von Zwangsheirat, einer erzwungenen eingetragenen Partnerschaft oder Zwangsehe? Wissen Sie nicht, wie es weitergehen soll und an wen Sie sich wenden können oder mit wem Sie darüber sprechen können?


Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

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