Polizei 117 (akute Gefahrensituation)
Opferhilfe Kurznummer 142 (für Beratung oder Krisensituation)
Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche 147
Betroffene Frauen und deren Kindern von häuslicher Gewalt, welche sich in Gefahrensituation befinden, haben die Möglichkeit in eine Schutzunterkunft – Frauenhaus unterzukommen. Melden Sie sich bei uns, der nationalen Opferhilfe-Kurznummer 142 oder der Polizei 117.
Für die Polizei sowie für die Opferhilfe Kurznummer sind wir 24h erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter «Frauenhaus».
Betroffene Personen (Geschlechtsunabhängig) von häuslicher Gewalt in Gefahrensituation haben die Möglichkeit in eine Schutz- bzw. Notunterkunft unterzukommen. Melden Sie sich bei uns, der nationalen Opferhilfe-Kurznummer 142 oder der Polizei 117.
Für die Polizei sowie für die Opferhilfe Kurznummer sind wir 24h erreichbar.
Beratung
Wir unterstützen und beraten Sie. Wir informieren Sie über Ihre Rechte. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach neuen Lösungsmöglichkeiten und planen mit Ihnen die notwendigen Schritte. Falls notwendig, vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen, Psycholog:innen, Sozialämtern und anderen Fachstellen.
Wir unterstehen der Schweigepflicht.
Was nehmen Sie mit?
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, alles zu organisieren, geben wir Ihnen das Nötigste und organisieren mit Ihnen später den Zugriff zu Ihren wichtigsten Dokumenten.
In akuten Gewaltsituationen bei häuslicher Gewalt und Stalking gibt es die Möglichkeit zum Schutz von Betroffenen rechtlichen Massnahmen zu ergreifen. Dies sind Schutzmassnahmen, welche auf drei verschiedenen Wegen beantragt werden können:
Wegweisung und oder Kontakt- und Annäherungsverbot durch die Polizei
Bei Vorfällen von häuslicher Gewalt und Polizeiintervention kann die Polizei für eine begrenzte Zeit eine Wegweisung (Gewaltausübende Person wird aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen), ein Kontaktverbot (die Gewaltausübende Person, darf keinen Kontakt mit Ihnen aufnehmen) oder ein Annäherungsverbot (Die gewaltausübende Person, darf nicht in Ihre Nähe kommen) aussprechen.
Gemeinsam mit einer Anwaltsperson kann beantragt werden, dass die Wegweisung, das Kontakt- und Annäherungsverbot verlängert wird.
Schutzmassnahmen im Straf- und Zivilverfahren
Gemeinsam mit einer Anwaltsperson können beim Gericht (Zivilverfahren) oder bei der Staatsanwaltschaft (Strafverfahren) ein Kontakt- und Annäherungsverbot beantragt werden. Bei einem Verbot darf die gewaltausübende Person keinen Kontakt weder physisch noch digital oder über Drittpersonen mit Ihnen aufnehmen. Zudem darf sich die gewaltausübende Person Ihnen nicht annähern.
Im Rahmen von Eheschutzmassnahmen besteht die Möglichkeit die Wohnung der Betroffenen Person zuzuweisen und die gewaltausübende Person bis zur Gerichtsverhandlung wegzuweisen.
Zusätzliche Sicherheitstipps, wenn Sie nicht mehr zusammenwohnen
„Luisa ist hier!“ ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Frauen und Mädchen in der Partyszene und im öffentlichen Raum. Wenn Frauen sich unwohl, belästigt oder bedrängt fühlen, erhalten sie in teilnehmenden Einrichtungen und Lokalitäten mit der Codefrage „Ist Luisa hier?“ diskrete Hilfe beim Personal. Welche Lokalitäten und Einrichtungen an der Kampagne teilnehmen, erkennt man an den Plakaten und Aufklebern, die vor Ort aufgehängt sind.
Melden Sie sich mit der Frage «Ist Luisa hier?» ans Personal.
Die Mitarbeitenden des Betriebs bringen Sie an einen Ort als Rückzugsmöglichkeit. Das kann ein Personalraum oder die Küche sein.
Die Mitarbeitenden fragen Sie, wie sie Ihnen behilflich sein können, z.B. Taxi rufen, Anruf bei der Freundin oder bei der Polizei.
Wenn Sie abgeholt werden, bleiben die Mitarbeitenden bei Ihnen, bis Sie sicher im Taxi oder bei einer bekannten Person sind.
Die Mitarbeitenden sorgen, dass Sie nicht mit der verursachenden Person in Kontakt kommen.
Gegebenenfalls rufen die Mitarbeitenden die Polizei oder eine Gesundheitseinrichtung.
Wichtig: Sie entscheiden, welche Schritte eingeleitet werden sollen.